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Parkinson von A-Z

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Begriff Definition
Basalganglien (Fremdbeitrag)

Die Basalganglien sind eine Kerngruppe, die unterhalb der Großhirnrinde liegt und ebenfalls zum Großhirn gezählt wird. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Regulation der Motorik. Zu den Kernen zählen der Nucleus caudatus (kurz Caudatus), der Nucleus putamen (kurz Putamen) und der Globus pallidum (kurz Pallidum). Caudatus und Putamen werden auch als Striatum bezeichnet. Leider ist der Begriff Basalganglien nicht klar umrissen: zum Striatum werden nämlich eigentlich auch die dopaminergen Ursprungskerne im Mittelhirn, insbesondere die Substantia nigra, gezählt, die somit auch von einigen mit zu den Basalganglien gerechnet werden. Das Pallidum, das in zwei Segmente, nämlich ein inneres (mediales) und äußeres (laterales), unterteilt werden kann, liegt am weitesten innen. Daran legt sich wie eine Scheibe das Putamen an. Schließlich umschließt der Caudatus das Putamen wie ein Schweif (daher der Name Nucleus caudatus – Schweifkern (cauda – lat. Schweif)). Fasermassen trennen die einzelnen Kerne voneinander und grenzen es auch zum Thalamus hin ab. Diese Fasermassen werden als Capsula interna – innere Kapsel – bezeichnet. Da diese Kapsel auch zwischen Caudatus und Putamen hindurchzieht, sind diese beiden entwicklungsgeschichtlich eigentlich zusammengehörenden Kerne nur noch durch schmale Streifen von Faserverbindungen verbunden. Von diesen Streifen her rührt auch ihr Name Striatum, Streifenkörper. Die Eingänge der Basalganglien stammen aus dem Cortex – vor allem der somatosensiblen und der motorischen Rinde – der Substantia nigra (Dopamin) und dem Thalamus. Diese Eingänge kommen fast alle aus der gleichen Hirnhälfte und enden alle im Striatum, d.h. im Putamen oder im Caudatus. Dabei wirken die Eingänge aus dem Cortex über den Neurotransmitter Glutamat erregend, die dopaminergen Eingänge aus der Substantia nigra hemmend. Die Ausgänge aus dem Caudatus und Putamen sind ebenfalls alle hemmend. Sie ziehen zum einen zum Pallidum, zum anderen zurück zur Substantia nigra, so dass mit dieser eine hemmende, wechselseitige Rückkopplung besteht. Das Pallidum erhält neben den hemmenden Eingängen aus dem Striatum ebenfalls aktivierende aus dem Thalamus. Seine Ausgänge laufen vor allem zum Thalamus in Gebiete, die wiederum aktivierend zur motorischen Rinde projizieren. Vereinfacht betrachtet sind Striatum und Pallidum Antagonisten, d.h. sie haben gegenläufige Funktionen. Während das Striatum hemmend wirkt, wirkt das Pallidum aktivierend auf Bewegungsimpulse. Dadurch, dass das Pallidum den anderen Gebieten nachgeschaltet ist, wird es durch diese in seiner Aktivität kontrolliert. Die Basalganglien bilden damit einen Filterprozess in der Regelschleife motorischer Bewegungen, indem sie erwünschte und mögliche Bewegungen zulassen und unerwünschte oder gerade (z.B. auf Grund der Körperlage) nicht mögliche Bewegungen unterbinden.

Quelle: gehirnlernen.de

Befreiung von Zuzahlungen (Fremdbeitrag)

Verschreibungspflichtige Medikamente
- Grundsätzlich wird in der gesetzlichen Krankenversicherung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben. Höchstens allerdings 10 Euro, mindestens 5 Euro. Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt. Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Daher sollten alle Zuzahlungsbelege von den gesetzlich Versicherten gesammelt werden. Versicherten, die ihre Belastungsgrenze erreicht haben, wird nach Antrag von ihrer Kasse für das laufende Kalenderjahr eine Befreiung ausgestellt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von ein Prozent der Bruttoeinnahmen. Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge und gegebenenfalls den Freibetrag für den Ehepartner. Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt werden können. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Einzige Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrtkosten, die auch von nicht volljährigen Versicherten zu entrichten ist. Wer aktiv Vorsorge betreibt und an qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teilnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Das kann eine teilweise Befreiung von den Zuzahlungen oder auch eine Ermäßigung des Beitrags sein. Das gilt auch für Versicherte, die an einem Hausarztsystem, an einem strukturierten Behandlungsprogramm für Chroniker oder an einer Integrierten Versorgung teilnehmen. Rentnerinnen und Rentner müssen bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze auf ihre Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten und auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Dies gilt auch für versicherungspflichtige Beschäftigte, die über solche Einnahmen verfügen.

Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel
Zuzahlung von zehn Prozent des Preises, jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Mittel. Die Zuzahlung ist in jedem Fall begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des jeweiligen Mittels.

Heilmittel und häusliche Krankenpflege
Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten des Mittels bzw. der Leistung zuzüglich zehn Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt). Wenn zum Beispiel auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung zehn Euro für diese Verordnung und zusätzlich zehn Prozent der Massagekosten.

Hilfsmittel
Zuzahlung von zehn Prozent für jedes Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Ausnahmen bilden Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (zum Beispiel Inkontinenzhilfen): Zuzahlung von zehn Prozent je Verbrauchseinheit, aber maximal zehn Euro pro Monat.

Krankenhausaufenthalt
Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage. Tage für vorhergehende Krankenhausaufenthalte werden bei Anschlussheilbehandlungen mit angerechnet.

Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.

Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe
Zuzahlung von 10 Prozent pro Tag, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Ausnahmen: Bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören. Dabei fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent des Preises, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Arzneimittel an. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Medikaments. Weitere Ausnahmen: Verordnungen für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen.

Lifestyle-Präparate
Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (zum Beispiel Viagra), werden nicht mehr erstattet.

Fahrtkosten
Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Bei genehmigten Fahrtkosten müssen zehn Prozent, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt zugezahlt werden. Dies gilt auch für die Fahrkosten von Kindern und Jugendlichen. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. Ausnahmen: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrtkosten übernehmen.
Im Übrigen übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten bei:
- Leistungen, die stationär erbracht werden,
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung,
- Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher Betreuung oder in einem Krankenkraftwagen,
- Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.

Sehhilfen, Brillen
Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen keinen Zuschuss mehr. Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

Sterilisation
Keine Kostenübernahme bei Sterilisationen, die der persönlichen Lebensplanung dienen. Für medizinisch notwendige Sterilisationen werden die Kosten weiterhin von der Krankenkasse übernommen.

Sterbegeld, Entbindungsgeld
Wurden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen.

Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Diese Leistungen erhalten Versicherte auch weiterhin von der Krankenkasse.

Zahnersatz
Seit dem 1. Januar 2005 zahlen die Krankenkassen Festzuschüsse zu den Kosten von Zahnersatz, die Zuzahlung orientiert sich am Befund, nicht an der Behandlungsmethode. Der Versicherte kann sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Biperiden (Fremdbeitrag)

Im Allgemeinen wird Biperiden in Form von Tabletten gegeben, für den schnellen Wirkungseintritt in Notfällen wie zum Beispiel Vergiftungen steht der Wirkstoff auch in Form von Injektionslösungen zur Verfügung. Welchen Zwecken dient dieser Wirkstoff?
• Bewegungsstarre bei Parkinson-Krankheit verringern
• Zittern bei Parkinson-Krankheit mindern
• Nebenwirkungen von Neuroleptika abschwächen
• Vergiftungen mit Pflanzenschutzmitteln behandeln
• Vergiftungen mit Nikotin behandeln

Quelle: Onmeda.de

Blut-Hirn-Schranke (Fremdbeitrag)
Die Blut-Hirn-Schranke ist eine chemisch-molekulare Barriere, die zwischen Blutgefäßen und dem Gewebe des Gehirns und Rückenmarks existiert. Mit der Blut-Hirn-Schranke verhindert der Körper, dass ungebetene Gäste (z.B. Giftstoffe) in diese sensiblen Areale gelangen. Es ist eine Art Filtersystem, das nur bestimmte Substanzen durchdringen können. Wegen der Blut-Hirn-Schranke kann Morbus Parkinson nicht direkt mit Dopamin behandelt werden, weil Dopamin die Blut-Hirn-Schranke nicht durchdringen kann. Stattdessen wird Levodopa gegeben, eine Dopamin-Vorstufe. Levodopa passiert die Blut-Hirn-Schranke und wird im Gehirn dann zu Dopamin umgewandelt.
Bornaprin (Eigenbeitrag)
Bornaprin wird eingesetzt, um im Rahmen von Parkinson die Symptome Zittern (Tremor) und Steifheit (Rigor) zu lindern. Zusätzlich kann der Wirkstoff das übermäßige Schwitzen bei Parkinson verringern.
Bradydiadochokinese (Fremdbeitrag)
Bradydiadochokinese bedeutet verlangsamte („brady“) Durchführung wiederholter alternierender (Hin und Her = „diadocho“) Bewegungen (= „kinese“).
Bradykinese (Eigenbeitrag)
Die Bradykinesie oder auch Bradykinese für „langsame Bewegungen“ ist das häufigste Symptom im Frühstadium der Parkinson-Krankheit. Bradykinesie sollte nicht mit Hypokinese (Bewegungsarmut) verwechselt werden - sie zeichnet sich nicht durch seltenere, sondern durch verlangsamte Bewegungen aus. Beiden Symptomen liegen vermutlich unterschiedliche Auslösemechanismen zu Grunde.
Bradyphrenie (Fremdbeitrag)

Parkinson-Patienten denken zwar meistens genauso klar wie Gesunde. Doch die Denkvorgänge sind bei manchen Betroffenen etwas verlangsamt. Diese Verlangsamung des Denkens wird auch "Bradyphrenie" genannt. Zusammen mit der eingeschränkten Mimik und eventuellen Sprachstörungen wirkt die Denk-Verlangsamung häufig wie eine geistige Verwirrung. Diese oft falsche Einschätzung erschwert den Betroffenen das Leben noch zusätzlich und fördert die Isolation. Oft liegt übrigens auch gar kein verlangsamtes Denken vor - es scheint nur so als ob, weil die Bewegungen so langsam sind.

Quelle: gesund.org

Budipin (Fremdbeitrag)
Der Wirkstoff Budipin wird bei der Parkinson-Krankheit eingesetzt und wirkt in allen Stadien der Erkrankung. Er kann sowohl einzeln als auch in Kombination mit allen anderen Anti-Parkinson-Mitteln angewandt werden. Selbst bei optimaler Behandlung mit Levodopa und Dopaminergika kann ein zusätzlicher Effekt mit Budipin erreicht werden. Denn Budipin wirkt hauptsächlich gegen das typische Zittern der Parkinson-Kranken. Auch die langsamen Bewegungen und die verminderte Beweglichkeit werden verbessert.